Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem BMG (Bundesmeldegesetz)
Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen.
BK_VG-Übermittlungssperren.pdf
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